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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Die Firma(im folgenden getbosic genannt) sind Grundlage für
sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und
Leistungen, die zwischen getbosic und deren Kunden bzw. Lieferanten
getätigt werden.
1.b Spätestens mit Annahme des Angebotes, Bestätigung
dieser Bedingungen über ein Onlineformular oder Email oder
Bestätigung eines Angebotes dessen Bestandteil diese
Bedingungen sind, Gegenzeichnung des Vertrages, der Entgegennahme der
Ware oder Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.c Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des
Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich
und schriftlich vereinbart sind. Nebenanreden sowie
Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie
nicht schriftlich von getbosic bestätigt worden sind.
1.d Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und
juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in
jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss
miteinbezogen werden.
2 Angebote, Leistungen und Umfang / Durchführung von
Aufträge
2.a Sämtliche Angebote von getbosic verstehen sich als
freibleibend und unverbindlich.
2.b Beauftragungen sind für getbosic nur verbindlich, soweit
getbosic sie bestätigt oder ein Angebot von getbosic
unterbreitet wurde und der Kunde dies bestätigt oder die
Beauftragung durch Ausführung des Auftrages von getbosic
nachgekommmen wird.
2.c Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem
zugrunde liegenden Angebot oder Vertrag und dessen Anlagen.
2.d Soweit getbosic entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt,
können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-,
Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.f Bei Dienstleistungsverträgen mit getbosic ist Gegenstand
des Auftrags die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht
ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall wurde
ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand
vereinbart.
2.g getbosic muss nachträgliche Änderungen oder
Erweiterungen eines Auftrages nicht akzeptieren. Geschieht dies
dennoch, kann getbosic mangels anderer Vereinbarung die
zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden
Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen.
2.h getbosic ist berechtigt, sich bei der Erfüllung
vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig
ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu
bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese
Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Kunden.
3 Fertigstellung- und Liefertermine, Teilleistungen
3.a In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte
Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die
Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
3.b getbosic haftet nicht für Verzögerungen, die bei
sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind,
insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen
wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie
unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen. Im
übrigen beschränken sich Ansprüche des
Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung
des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn
die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der
Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert
hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die allgemeinen
Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
3.c getbosic ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.
4 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Quellcodes, Software
4.a getbosic erteilte Aufträge für Programmierung und
Software-Entwicklung sind generell Urheberwerksverträge, die
auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werksleistungen
gerichtet sind.
4.b Alle Quellcodes, sowie erstellte Software unterliegen, auch als
Teilleistungen eines Gesamtprojektes, dem Urhebergesetz. Die
Bestimmungen des Urhebergesetzes gelten auch dann, wenn die nach
§ 2UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht
erreicht ist.
4.c Ohne unsere Zustimmung dürfen die Arbeiten
einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch
bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ist
unzulässig.
4.d Unsere Werke und Programme dürfen nur für die
Nutzungsart und den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang
verwertet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als
Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung
erkennbar gemachte Zweck. Das Recht die Arbeiten in dem vereinbarten
Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung
des vereinbarten Honorars.
4.e Wiederholung (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B.
für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig: sie
bedürfen unserer Einwilligung, soweit dies im Angebot nicht
anderweitig beschrieben ist.
4.f Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an
Dritte bedarf unserer schriftlichen Einwilligung.
4.g Über den Umfang der Nutzung steht uns ein
Auskunftsanspruch zu.
4.h Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Rohdaten
oder Quellcodes.
4.i Soweit Programme oder Programmteile zum Lieferumfang
gehören, wird für diese dem Kunden ein einfaches
Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren
noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches
Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei
Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer
in voller Höhe für den entstandenen Schaden.
4.j getbosic-Softwaresysteme setzen bestimmte Voraussetzungen auf dem
einzusetzenden Web-Server/Computer voraus. Diese Anforderungen
können den Merkmalen der jeweiligen Software entnommen werden.
5 Entgelte, Honorare, Preise
5.a Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus
technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine
sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie
begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies
ausdrücklich vereinbart worden ist.
5.b Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert oder erstreckt sich der
Auftrag über einen längeren Zeitraum, so ist eine
Abschlagszahlung von 50% der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung fällig sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.c Änderungen, die durch den Auftraggeber entstehen und vom
ursprünglichen Auftrag und Angebot abweichen, werden
zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.d Die von getbosic veröffentlichten, angebotenen oder
berechneten Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der
jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.e Sämtliche Preise werden in Euro berechnet.
6 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.a Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind
sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen
sind per Vorkasse oder PayPal vor der Lieferung der Ware oder Leistung
auf unser Konto zu überweisen.
6.b Skonto wird nicht gewährt und in jedem Fall nach belastet.
6.c Vom Eintritt des Verzuges an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben
hiervon unberührt.
6.d Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.e Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung oder
PayPal auf ein Geschäftskonto der getbosic. Weitere
Zahlungsarten, insbesondere Wechsel, Sachgüter, Guthaben oder
Abtretung von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert.
6.f Kommt der Kunde für mehr als 30 Tage nach dem in der
jeweiligen Rechnung festgelegten Zahlungsziel mit der Bezahlung eines
nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, kann
getbosic das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne
Einhaltung einer Frist kündigen oder jede weitere zugesicherte
Leistung einfrieren.
6.g Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen wird ein
zusätzliches Entgelt von 10,00 EUR berechnet.
7 Eigentumsvorbehalt, Versendungsgefahr
7.a getbosic behält sich das Eigentum an den gelieferten
Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer
entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und
welchem Rechtsgrundes, vor.
7.b Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
der Saldoforderung. In der Zurücknahme sowie der
Pfändung der Vorbehaltsware durch die getbosic liegt, soweit
nicht das Ab-zahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt
vom Vertrag.
8 Gewährleistung
8.a Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei
Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen.
Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger
Mängel, gilt die Leistung von getbosic als genehmigt und
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
8.b Die Gewährleistungsverpflichtung von getbosic
beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung binnen
angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten
Durchführung der beanstandeten Lieferung, Leistung oder
Teilleistung besteht. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung
des Auftraggebers erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser
Mitwirkung zu laufen. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen
Aufwendungen trägt getbosic. Gelingt die Nachbesserung aus von
getbosic zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener
Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig
machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches
gilt, wenn die Nachbesserung durch getbosic fehlschlägt.
Für alle weitergehenden Ansprüche gilt die
Haftungseinschränkung.
8.c Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu
vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere
falsche Angaben zur Hardware- und Softwareumgebung, werden hierdurch
veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen
zusätzlich in Rechnung gestellt.
8.d Alle Gewährleistungsansprüche verjähren
drei Monate ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim Auftraggeber sowie
schriftlicher Abnahme des Produktes, sofern nicht Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das Gesetz sonst
eine längere Gewährleistungsfrist zwingend
vorschreibt.
9 Haftungseinschränkung
9.a getbosic haftet gegenüber dem Kunden gleich aus welchem
Rechtsgrund nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
9.b Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver
Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen, getbosic haftet nicht
für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen,
Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige
mittelbare Schäden und Folgeschäden.
9.c Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder
Unmöglichkeit der Leistung von getbosic sind
beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung,
welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie
vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
getbosic schließt eine Gewähr für eine
ständige Verfügbarkeit und Ansprüche auf
Entschädigung aus, solange sie die Systemausfälle
auch mit größtmöglicher Sorgfalt nicht
hätte vermeiden können.
Des Weiteren schließt die getbosic eine Inanspruchnahme
für die Fälle aus, wo Störungen aufgetreten
sind, die von der getbosic nicht zu vertreten sind und/oder
außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Weitere
Schadensersatzansprüche aufgrund Verzug oder zu vertretender
(Teil-) Unmöglichkeit werden auf typische Schäden
begrenzt.
Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn
Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle
aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur
vorübergehender und nicht von der getbosic zu vertretender
Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter
solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch
behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und
rechtmäßige unternehmensinterne
Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des Weiteren
zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise
Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen
Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter
und Betreiber.
9.d Die Haftungsbeschränkungen gemäß den
vorstehenden Klauseln 9.b und 9.c gelten nicht für
Schäden, die getbosic vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt hat und nicht für
das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht
für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz und nach § 7 TKV.
10 Freistellung
10.a Der Kunde verpflichtet sich, getbosic im Innenverhältnis
(zwischen getbosic und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen
Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden
oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung
gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für
Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
11 Softwareentwicklungsaufträge, Programmierarbeiten
11.a Bei Aufträgen, die ganz oder teilweise die Einwicklung
von Software durch getbosic zum Gegenstand haben, gilt
ergänzend das Folgende:
11.b Grundlage der vertraglichen Verpflichtungen von getbosic sind die
vom Kunden gemachten Angaben zu den gewünschten
Funktionalitäten sowie zur vorhandenen Hardware- und
Softwareumgebung. getbosic haftet in keiner Weise für die
Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben.
11.c Bei Aufträgen zur Softwareentwicklung entwickelt getbosic
aufgrund der Angaben des Kunden (Klausel 11.b) eine Lösung
nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung und dem Stand von Wissenschaft und Technik und
setzt sie in ein funktionsfähiges Computerprogramm um.
11.d getbosic haftet für die Funktionsfähigkeit der
entwickelten Software, nicht aber dafür, dass deren Einsatz
beim Kunden bestimmte Vorteile oder Ergebnisse, insbesondere
betriebswirtschaftlicher Art, mit sich bringt.
11.e Bei Vertragskündigungen die während der
Entwicklungszeit, egal aus welchen Gründen durch den Kunden
zustande kommen, entfällt jeglicher Anspruch auf eventuell in
voraus geleistete Anzahlungen, Abschläge oder Teilzahlungen.
12 Datenschutz
12.a Der Kunde ist hiermit einverstanden, dass persönliche
Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein
Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen ( z.B. Zeitpunkt, Anzahl
und Dauer der Verbindungen, Zugangkennwörter, Up –
und Downloads) von getbosic während der Dauer des
Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur
Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für
Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung
erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen
Bestandsdaten verarbeitet und nutzt getbosic auch zur Beratung seiner
Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke
und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner
Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung
seiner Daten widersprechen.
12.b getbosic verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit
über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft,
vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. getbosic
wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden
ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt
nur insoweit nicht, als getbosic gesetzlich verpflichtet ist, Dritten,
insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder
soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der
Kunde nicht widerspricht.
12.c getbosic weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass
der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
Der Kunde weiß, dass getbosic das auf dem Webserver
gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere
dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit
einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die
Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu
kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet
übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst
Sorge.
12.d Die Daten einer Domainbeauftragung werden, soweit dies
erforderlich ist, auch an die Stellen weitergegeben, die für
eine Registrierung der Domain in Anspruch genommen werden
müssen. Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung der
zur Domainregistrierung technisch und juristisch notwendigen Daten in
das öffentliche Register der Domainvergabestelle, die dort im
Rahmen eines Abfrage-Services veröffentlicht werden. Des
Weiteren werden, soweit erforderlich, die Daten auch gegenüber
der für jedermann zugänglichen Whois-Datenbank bei
der RIPE NCC in Amsterdam angegeben. Dies betrifft die folgenden Daten:
Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Domain-Inhabers,
der gleichzeitig als so genannter AdminC eingetragen wird.
getbosic versichert des Weiteren, dass die Vorgaben des
Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der
Telekommunikationsdiensteunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) bei
der Speicherung und der Verwendung der Daten eingehalten werden.
Die Kundendaten werden nach der Kündigung
unverzüglich wieder gelöscht, spätestens
jedoch mit dem Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die
Kündigung ausgesprochen wurde.
13. Webhosting (Webspace) und Domainservice bei der getbosic.
a) Domainregistrierung
Bei dieser Registrierung wird die getbosic . zwischen der
Domainvergabestelle und dem Kunden lediglich als Vermittler
tätig.
Da die getbosic keinen mittel- oder unmittelbaren Einfluss auf die
Vergabe und/oder Verfügbarkeit der gewünschten Domain
hat, kann für die Zuteilung keinerlei Gewähr
übernommen werden. Dies gilt ebenso für die
Bestandsdauer der Domain. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass
für die vom Kunden gewünschte Domain keine
Gewähr dafür übernommen werden kann, dass
diese frei von Rechten Dritter ist. Dies gilt auch für
eventuell vergebene Sub-Domains.
Der Kunde erklärt daher ausdrücklich bei der
Beauftragung der Domainregistrierung durch die getbosic , dass die
gewünschte Domain nicht die (Schutz-) Rechte etwaiger Dritter
verletzt.
b) Rechtsstreitigkeiten über Domains und Freistellung
Sollten von etwaigen Dritten Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche, gegen getbosic geltend gemacht
werden, die ihre Ursache darin finden, dass durch die vom Kunden
gewünschte Domain, welche durch getbosic registriert und
delegiert wurde, die Rechte Dritter verletzt werden, stellt der Kunde
getbosic und die Domainvergabestelle ausdrücklich von diesen
Ansprüchen frei.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber getbosic bei
Rechtsstreitigkeiten gegen ihn aufgrund der von getbosic registrierten
und delegierten Domain, insbesondere dann, wenn ihm der Vorwurf gemacht
wird, dass durch diese Nutzung die Rechte Dritter verletzt werden,
getbosic unverzüglich zu informieren. getbosic ist in diesem
Fall bereits vor Vertragsbeginn dazu ermächtigt im Namen des
Kunden auf die streitige Domain zu verzichten.
c) Behandlung der Domain bei/nach Vertragsende
Nach Ablauf des Vertrags steht es der getbosic frei, die Domain an die
jeweilige Vergabestelle zurückzugeben oder für andere
Zwecke einzusetzen sowie für sich zu nutzen. Kosten entstehen
dem Kunden in keinem der Fälle. Bis zum Ablauf des Vertrags
kann der Kunde einen KK-Antrag auf Übernahme der Domain an
einen anderen Provider stellen. Die getbosic wird der
Übernahme zustimmen, wenn alle Forderungen aus dem
Vertragsverhältnis beglichen sind.
14. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen getbosic und dem Kunden kommt immer erst durch die
Annahme des Kundenantrages durch die getbosic zustande. getbosic hat
das Recht Kundenanträge ohne Begründung abzulehnen.
getbosic hat das Recht den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde
zu kündigen, wenn dieser schuldhaft gegen die ihm obliegenden
Pflichten in diesen AGB verstößt.
Die Vertragslaufzeit der Webhosting Pakete beträgt mindestens
1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr,
sofern der Kunde nicht 6 Wochen vor Ablauf schriftlich kündigt.
15. Pflichten des Kunden aus einem Webhosting Vertrag (Webspace)
a) Kennzeichnungspflicht.
Der Kunde verpflichtet sich alle Inhalte, die auf seinen Internetseiten
(HTML,PHP-Dokumente) veröffentlicht werden, als seine eigenen
deutlich zu kennzeichnen (Impressum). Vorsorglich weist getbosic darauf
hin, dass für den Kunden eine weitere gesetzlich normierte
Pflicht zur Kennzeichnung besteht, sobald und solange die Inhalte der
Seiten des Kunden unter die Verantwortung im Sinne des
Teledienstegesetzes (TDG) oder des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV)
fällt. getbosic wird von dem Kunden von allen
Ansprüchen aus einer Verletzung dieser gesetzlichen Vorgaben
freigestellt.
b) Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die von getbosic
vergebenen Webhostingpakete.
Homepages dürfen keine Informationsangebote mit rechtswidrigen
Inhalten enthalten oder auf solche verweisen. Hierzu zählen
insbesondere Informationen und Darstellungen, die
- zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche
Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die
eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher
Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame
oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde
verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB),
- den Krieg verherrlichen,
- Gewalttätigkeiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern
oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben
(§ 184 Abs. 3 StGB).
Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor
jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich
geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu
gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist
durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise
Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder
Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen
ist.
Die nationalen und internationalen Urheberrechte sind zu beachten.
Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand haben,
für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere
Gewerbeerlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann eingestellt
werden, wenn der Nutzer im Besitz einer dafür
gültigen Erlaubnis ist.
Bei Verstößen gegen die in den vorgenannten Punkten
aufgeführten Pflichten sowie bei begründeten
erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der
eingestellten Inhalte ist die getbosic berechtigt, die Homepage
unverzüglich unter Ausschluss von eventuellen
Schadensersatzansprüchen des Nutzers zu sperren.
Jeder Nutzer ist verantwortlich für die Inhalte die unter
seiner Domain publiziert werden. Der Nutzer haftet bei Verletzungen
gegenüber Dritten selbst und unmittelbar.
c) Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Daten
Der Kunde versichert getbosic, dass seine gesamten angegebenen Daten
sowohl richtig als auch vollständig angegeben wurden. Sollten
Änderungen dieser Bestandsdaten auftreten, ist der Kunde
verpflichtet die korrigierten neuen Daten unverzüglich an
getbosic zu übersenden.
d) Verschwiegenheitspflicht bei Webhostingverträgen
Der Kunde ist verpflichtet alle ihm zur Erfüllung und Nutzung
des Vertrages erforderlichen und übermittelten
Passwörter streng vertraulich zu behandeln. Sollten die
Passwörter durch Dritte genutzt werden, verpflichtet sich der
Kunde dazu, die daraus entstandenen Kosten zu tragen und etwaigen
Schadensersatz zu leisten. Von Ansprüchen, die aufgrund der
Verletzung dieser Pflicht von Dritten eingefordert werden, stellt der
Kunde getbosic ausdrücklich frei.
e) E-Mails
Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich gegenüber
getbosic keine E-Mails an Dritte zu versenden, die dies nicht
wünschen. Dies betrifft insbesondere die Versendung von
E-Mails mit hoher Adressatenzahl, dem sog. "Spamming" (oder auch "Spam
Mail" oder "Junk Mail"). Dies gilt auch für das Versenden
solcher Massenmails in Chats und/oder Diskussionsforen.
f) Der Kunde verpflichtet sich das Betriebsverhalten des Servers nicht
durch ungewöhnlich hohe Belastung oder auf andere Weise zu
beeinträchtigen.
Das Anbieten von Downloads von Videodateien und Software ist nur mit
schriftlicher Genehmigung des Anbieters gestattet.
Bei Angeboten mit einem bestimmten Datentransfer (z.B. 50 GB
Traffic inklusive) sind Downloads ohne vorherige Genehmigung
zulässig.
g) Datentransfer:
Bei Überschreitung des Transfervolumens wird jeder weitere GB
mit 0,50 € berechnet. Die Abrechnung erfolgt in 1 MB Schritten.
Datentransfer beinhaltet:
Website ( Seitenaufrufe)
Upload per FTP (Aktualisierung)
Download per FTP und HTTP
Versenden, empfangen und das abrufen von E - Mails
Zugriffe auf die Datenbank die nicht über localhost erfolgen
Über die Plesk Oberfläche können Sie den
verbrauchten Datentransfer einsehen.
Preise:
Preise gelten grundsätzlich laut Angebot. Onlineangebote
gelten nur bei schriftlicher oder elektronischer Bestätigung
von getbosic.
getbosic behält sich vor sämtliche Preise zu
ändern. Bei Verlängerung bestehender
Verträge gelten grundsätzlich die aktuellen Preise,
über welche getbosic online informiert.
Die von getbosic angegebenen Preise enthalten weder die
Telefongebühr noch die Internetgebühr bis zum
getbosic -Zugangspunkt.
Bei Trafficabrechnungen gelten die Messungen ausschließlich
von getbosic.
16. Kontrollrecht der getbosic bei Webhostingverträgen
(Webspace).
getbosic wird in unregelmäßigen Abständen
stichprobenartig die von den Kunden ins Netz gestellten Websites
aufrufen und bei einem begründeten Verdacht eines
möglichen Verstoßes den Kunden unverzüglich
über diesen Verstoß abmahnen. Sollte dieser der
Aufforderung zur Beseitigung nicht unverzüglich nachkommen
oder die Rechtmäßigkeit nicht darlegen/beweisen
können, behält sich getbosic vor den Vertrag
außerordentlich zu kündigen. Bis zu einer
endgültigen Klärung wird in diesem Fall die von der
getbosic. registrierte Domain des Kunden gesperrt.
17 Vertragsbruch
14.a Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder mehrere
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen getbosic
zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.
18 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
18.a Sämtliche Verträge und Geschäfte
zwischen getbosic und deren Kunden unterliegen ausschließlich
dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen
Rechts, die auf anderes Recht verweisen.
18.b Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der getbosic,
aktuell Bad Oeynhausen.
18.c Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und
Geschäften, einschließlich Scheck- und Wechselklage
sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien (getbosic und
Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen
Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die
Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist
Bielefeld, getbosic kann Klagen auch am Wohn- oder
Geschäftsort des Kunden erheben.
19 Schlussbestimmungen
Alle Änderungen, Ergänzungen des Vertrages
bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Soweit getbosic
diese AGB ändert, sind diese Änderungen dem Kunden
per E-Mail mitzuteilen. Sollte der Kunde nicht binnen 10 Tagen den
neuen AGB widersprechen, so gelten die neuen AGB als anerkannt. Auf
diese Regelung ist der Kunde bei Übermittlung der AGB nochmals
hinzuweisen.
Der Nutzer ist zur Geheimhaltung seiner persönlichen Daten,
u.a. Passwort, verpflichtet. Bei Verstößen haftet
der Nutzer in vollem Umfang. Es steht getbosic frei, fristlose
Kündigung zu erklären.
20 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der
unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur
Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt
hätten.
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Es liegen noch keine Bewertungen vor
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